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Maßnahmen(Sofortmaßnahmen bzw. kurzfristig umsetzbarer Maßnahmen, Auswahl; Stand: 1999 – auch 2008 noch aktuell)KEIN Stadionausbau KEINE weiteren Betriebsansiedlungen am Stadion vor Lösung der Verkehrsprobleme KEINE Maßnahmen zur weiteren Verkehrskonzentration (Betriebsansiedlungen, Mini-Parkplatz als Pseudo-Verkehrslösung) Aktivierung der Bahnhaltestelle am Stadion Parkleitsystem ohne weitere, jahrelange Verzögerung umsetzen Informationen an Stadionbesucher (mit dem Kartenkauf müssen Informationen über Zubringer- und Parkmöglichkeiten mitvermittelt werden. Bei allen Veranstaltungen generelles Abschleppen von Fahrzeugen, die Zufahrten und Zugänge blockieren - und nicht erst, wenn die Zufahrt/der Zugang benutzt wird. Halteverbote in Wohnbereichen, ausgenommen die dort wohnenden Anrainer Parkplätze außerhalb von Wohngebieten um nicht erneut Verkehr in diese zu locken Details - Auswahl-) spezifisch Stadionbereich o) allgemein, vielfach besonders bei Veranstaltungen auch im Hinblick auf Messe/Stadthalle Lärm-) Einhausung der Freifläche des Eisstadions, bis dahin -) Verlegung von Trainingseinheiten in die Eishalle; für Trainingseinheiten, wo eine Verlegung nicht möglich ist, jedenfalls Verbot von Tröten und Trommeln sowie Lärmreduktion der Signalhupe -) Eishalle bei Veranstaltungen geschlossen halten (dzt. Lärmbelastung durch überlaute Anlagen zudem bei offenen Türen; Rauch- und Pyrotechnikverbot in der Halle einhalten) -) Lärmgrenzwerte für Veranstaltungen (Lautsprecher zumindest nach 22 Uhr in Lärmintensität beschränken, Knallkörper und Böller verbieten, Einsatz von Tröten, Hupen und Trommeln in Wohnbereichen ahnden, Hupverbot exekutieren) -) Nebenevents zu Veranstaltungen im Stadion mit Lärmgrenzwerten eindämmen (oftmals dröhnen bereits vor Veranstaltungen stundenlang Lautsprecher) -/o) Verkehrsmaßnahmen bei Veranstaltungen (Vorabinformation an Besucher, Kombitickets, Verkehrsleitsystem, Parkleitsystem, Shuttleservices) -/o) Fahrbahnsanierungen (z.B. Liebenauer Hauptstraße lärmt durch mehrere scheppernde Kanaldeckel da Fahrbahn wegbröselt) -) regelmäßige Sanierung der Fahrrillen Liebenauer Tangente/Ulrich-Lichtenstein-Gasse im Kreuzungsbereich zu Liebenauer Hauptstraße/Münzgrabenstraße (Schwerfahrzeuge, die diese in Querrichtung passieren, donnern lautstark darüber bzw. Fahrzeugaufbauten scheppern) -) regelmäßige Schienenreinigung auf der Linie 4 (bes. in Streckenabschnitten wo Individualverkehr quert) -) Lärmschutz entlang der Ostbahn; keine neuen Wohnbauten unmittelbar an die Strecke setzen -) Lärmschutz entlang der Liebenauer Tangente (Lärmschutzwände inkl. Strauch- Baumpflanzungen) -) akustische Signale im Bereich der Kreuzung Stadionturm bzw. Liebenauer Hauptstraße/Ulrich-Lichtensteingasse/Münzgrabenstraße/Liebenauer Tangente nicht sinnlos dahinscheppern lassen – entweder Ampelphasen signalisieren lassen oder abschalten, da unnötige Lärmbelästigung -/o) Behübschung von Werten des Verkehrslärmkataster auf Realniveau korrigieren (tatsächliche Gegebenheiten berücksichtigen!) -/o) Bei Planungsvorhaben bereits überschrittenes Belastungsniveau auch nicht geringfügig überschreiten – Sanierungsmaßnahmen einleiten! -/o) Kumulierung von Lärmbelastungen (Verkehr, Betriebe, Veranstaltungen) berücksichtigen, statt sich einen passenden Wert herauszupicken oder zurechtzurechnen -/o) Bei Veranstaltungslärm nicht nur die Veranstaltung selbst als Lärmquelle und -Belastung anerkennen sondern auch Aufbauarbeiten, Vorveranstaltungen, Abbau- und Reinigungsarbeiten berücksichtigen und Ruhebedürfnis der Wohnbevölkerung bes. zu den Nachtstunden nicht gänzlich vernachlässigen – Graz ist nicht Reifnitz oder gar Ballermann 6! -/o) Einhaltung des Nacht- bzw. Wochenendfahrverbotes für Lastkraftfahrzeuge ist schwerpunktmäßig zu kontrollieren
3. Februar 2009, Bürgerinitiative ALS
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